Rechtsanwaltskanzlei Torsten Wodausch • Bonhoefferstraße 8 • 67435 Neustadt a.d.W. • Tel: +49 (0)6327 977292
Telefon: +49 (0)6327 977292
Ihre Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit unserer Online-Kanzlei:
• Keine Terminvereinbarungen, da sämtlicher Schriftverkehr online bzw. per Fax durchgeführt werden kann.
• Ihr Anwalt ist 24 Stunden erreichbar.
• Sehr kostengünstig durch Abrechnung zum gesetzlichen Mindesthonorar.
• Transparente Kostenübersicht schon vor Auftragserteilung.
• Kein Papierkrieg.
• Hohe fachliche Qualifikation als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
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1. Ist die Kündigung ordnungsgemäß zugegangen?
2. Wurde die Kündigung schriftlich ausgefertigt und von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben?
3. Bin ich noch innerhalb der 3-Wochen-Klagefrist des § 4 KschG (Kündigungsschutzgesetz)?
Diese Ausschlussfrist ist unbedingt zu beachten!
4. Greifen im vorliegenden Fall die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes?
5. Gibt es in unserem Unternehmen einen Betriebsrat?
6. Gelten für mich Sonderrechte, z. B. das Mutterschutzgesetz oder das Schwerbehindertengesetz?
Mit dem Kündigungs-Check prüfe ich für Sie unverbindlich Ihre Ansprüche.
2. Wurde die Kündigung schriftlich ausgefertigt und von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben?
3. Bin ich noch innerhalb der 3-Wochen-Klagefrist des § 4 KschG (Kündigungsschutzgesetz)?
Diese Ausschlussfrist ist unbedingt zu beachten!
4. Greifen im vorliegenden Fall die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes?
5. Gibt es in unserem Unternehmen einen Betriebsrat?
6. Gelten für mich Sonderrechte, z. B. das Mutterschutzgesetz oder das Schwerbehindertengesetz?
Mit dem Kündigungs-Check prüfe ich für Sie unverbindlich Ihre Ansprüche.

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1. Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung kommt insbesondere bei Krankheit oder fehlender Eignung bzw. Befähigung des Arbeitneh-
mers in Betracht.
2. Verhaltensbedingte Kündigungt
Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer in Betracht.
3. Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung setzt einen betriebsbedingten Kündigungsgrund voraus. Ein solcher kann sich aus innerbe-
trieblichen Umständen (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einstellung oder Einschränkung der Produktion) oder aus außerbe-
trieblichen Umständen (z. B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben.
Ich prüfe für Sie, ob ein Kündigungsgrund gegeben ist.
Eine personenbedingte Kündigung kommt insbesondere bei Krankheit oder fehlender Eignung bzw. Befähigung des Arbeitneh-
mers in Betracht.
2. Verhaltensbedingte Kündigungt
Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer in Betracht.
3. Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung setzt einen betriebsbedingten Kündigungsgrund voraus. Ein solcher kann sich aus innerbe-
trieblichen Umständen (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einstellung oder Einschränkung der Produktion) oder aus außerbe-
trieblichen Umständen (z. B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben.
Ich prüfe für Sie, ob ein Kündigungsgrund gegeben ist.

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In den Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten ist eine Ausschlussfrist vondrei Wochen einzuhalten. Versäumen Sie es nicht, sich Ihre Ansprüche zu sichern.
Lassen Sie sich frühzeitig und individuell beraten.
Ich vertrete Ihre Interessen.

Ihr Torsten Wodausch
